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Kern des Asylrechts schützen

Missbrauch verhindern – Konsequent abschieben

Tischvorlage zum Pressegespräch mit der Vorsitzenden der CDU-Landtagsfraktion, Julia Klöckner und dem innenpolitischen Sprecher der CDU-Fraktion, Matthias Lammert

Presseinformation zum herunterladen: pdfKern des Asylrechts schützen

Die große Mehrzahl der Asylbewerber in Deutschland verhält sich rechtstreu. Sie sind aus Angst vor Verfolgung, Krieg und Folter geflüchtet und suchen in unserem Land Schutz. Die große Hilfsbereitschaft, die die Menschen in unserem Land gegenüber den vielen Flüchtlingen zeigen, ist auch nach den Anschlägen in Berlin ungebrochen. Trotzdem hat der Anschlag in Berlin gezeigt, dass unser Asylrecht, aber auch die derzeitigen europäischen Vorschriften Lücken aufweisen, die Kriminellen einen Missbrauch des Asylrechtes ermöglichen. Diesen Zusammenhang zwischen unserem Asylrecht und seines Missbrauches durch Kriminelle müssen wir mit entschiedenen Maßnahmen korrigieren, zum Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger, aber auch im Interesse der vielen hilfesuchenden Asylbewerber in unserem Land.

1. Transitzentren – keine Einreise ohne Klarheit über Identität und Herkunft

Wir müssen wissen, wer sich in unserem Land aufhält. Nur so können wir auch die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger gewährleisten. Wer ohne Pass nach Deutschland kommen will, und das auch noch aus einem Land, welches längst als sicherer Herkunftsstaat geführt werden sollte, der kann nicht behandelt werden, als habe er einen Anspruch auf Asyl.

Was wir wollen:

Wir wollen die Einrichtung von Transitzentren an den deutschen Außengrenzen. Bei den Transitzentren handelt es sich um vorgelagerte Erstaufnahmeeinrichtungen. Auf deutschem Staatsgebiet findet eine Registrierung künftig nur noch dort statt und auch nur dort erhalten Flüchtlinge einen Flüchtlingsausweis, der z. B. zum Bezug von Leistungen berechtigt. Übertritte über die grüne Grenze werden nicht belohnt. Jeder Flüchtling, der im Land ohne Flüchtlingsausweis aufgegriffen wird und der nicht registriert ist, wird in die Grenzzentren überführt. Solange sich Flüchtlinge nicht ausweisen können bzw. ihre Identität nicht festgestellt werden kann, müssen sie in den Transitzentren verbleiben.

Eine Einreise nach Deutschland ist erst nach einer Feststellung ihrer Identität möglich. Flüchtlinge, die ohne Pass nach Deutschland einreisen, können erst einen Antrag auf Asyl stellen, wenn ihre Identität in den Transitzentren festgestellt wurde. Diese Transitzentren sind auch eine Art Wartezone. Wer nicht bleiben darf, wird direkt an der Grenze abgewiesen oder aus diesen Grenzzentren zurückgeführt. Nur Flüchtlinge mit einer Bleibeperspektive werden von dort aus im Land verteilt.

2. Identitätsverschleierung und –missbrauch konsequent ahnden

Solang Deutschland noch keine Transitzentren hat, muss im Land konsequenter gegen die Verschleierung von Identitäten vorgegangen werden. Dasselbe gilt für bewussten Identitätsmissbrauch. Denn die Dauer von Asylverfahren wird in vielen Fällen durch unklare Staatsbürgerschaften in die Länge gezogen. Es ist auffällig, dass die große Mehrzahl derer, die keine Ausweispapiere bei sich führen, auf ihrer Flucht zwar Mobiltelefone schützen und bewahren konnten, nicht jedoch ihre Identitätsnachweise. Der bewusste Missbrauch von Identitäten ist ein schweres Vergehen, das unserem Land massive Kosten verursacht. Zudem liegt in solchen Fällen auch der Verdacht nahe, dass der Identitätsmissbrauch nicht nur dem Sozialbetrug, sondern auch als Voraussetzung für mögliche kriminelle oder terroristische Vorhaben dient. Daher müssen die korrekte Angabe und der Nachweis der Identität eine hohe Priorität genießen.

Was wir wollen:

Um Identitäten besser abgleichen zu können, ist ein einheitliches Identitätsregister der Länder erforderlich. Die Grenzen der Bundesländer dürfen nicht die Informationsgrenzen für die Identität von Asylsuchenden sein. Daher müssen hier alle Asylsuchende, auch die aus dem vergangenen Jahr registriert sein.

Es kann nicht mehr länger hingenommen werden, dass in großer Zahl Asylsuchende nach Deutschland kommen, ohne jeden Nachweis ihrer Identität. Daher muss die bestehende Strafbarkeit der Identitätsverschleierung konsequent angewendet werden. Wer seine Identität nicht nachweisen kann und an der Identitätsfindung nicht aktiv mitwirkt, der muss mit Konsequenzen für sein Asylverfahren rechnen.

3. Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam verschärfen

Der Terrorist Amri, der für das Attentat in Berlin verantwortlich war, sollte ursprünglich abgeschoben werden. Dies scheiterte daran, dass er keine gültigen Ausweispapiere hatte. Anis Amri wurde als „Gefährder“ eingestuft und polizeilich überwacht. Hingegen wurde er nicht in Abschiebehaft genommen.

Schon jetzt ist es möglich, einen Ausreisepflichtigen für sechs Monate in Abschiebehaft zu nehmen, die sogar um zwölf Monate verlängert werden kann. Nach der geltenden Rechtslage ist es aber rechtlich schwierig, Asylbewerber in Abschiebehaft zu nehmen, da dieser Haftgrund in der Regel die richterliche Feststellung einer Fluchtgefahr bedingt.

Was wir wollen:

Das Bundesinnenministerium hat einen Gesetzentwurf erarbeitet, die die Einführung eines neuen Haftgrundes „Gefährdung der öffentlichen Sicherheit“ vorsieht. Die SPD verweigert bislang allerdings die Zustimmung. Es müssen die gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden, dass „Gefährder“, deren Asylantrag negativ beschieden wurde und die ein Risiko für die öffentliche Sicherheit darstellen, in Abschiebehaft genommen werden können. Notwendig ist hierfür die Schaffung eines neuen Haftgrundes für „Gefährder“. Zudem muss der Ausreisegewahrsam zeitlich verlängert werden. Derzeit dürfen Ausreisepflichtige maximal nur vier Tage in Ausreisegewahrsam genommen werden.

4. Nicht-Asylberechtigte konsequent abschieben

Die Bürgerinnen und Bürger erwarten, dass der Staat geltendes Recht durchsetzt. Dies gilt auch für das Asylrecht. Dies bedeutet auf der einen Seite, dass nach einer zeitnahen Prüfung Asyl gewährt wird, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. Umgekehrt bedeutet dies aber auch, dass konsequent und zügig abgeschoben werden muss, wenn die Voraussetzungen nicht vorliegen. Wird von diesen Grundsätzen abgewichen, gefährdet dies dauerhaft die Akzeptanz der asylrechtlichen Grundsätze in unserer Verfassung. Denn wenn abgelehnte und straffällig gewordene Asylbewerber nicht abgeschoben werden, dann wird das Signal ausgesendet, dass jeder unabhängig vom geltenden Asylrecht nach Deutschland kommen kann.

Die rheinland-pfälzische Landesregierung lehnt es aber nach wie vor ab, abgelehnte Asylbewerber konsequent abzuschieben. Auch an den Sammelabschiebungen von Mitte Dezember, als 34 afghanische Asylbewerber, unter ihnen viel Straftäter, in ihrer Heimat abgeschoben wurden, war das Land im Gegensatz zu Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland nicht beteiligt. Zudem ist auffällig, dass CDU-regierte Bundesländer eine deutlich höhere Rückführungsquote als SPD-Grün-regierte Bundesländer haben. Während Bayern – trotz der bestehenden rechtlichen Hürden – rund 40 Prozent der abgelehnten Asylsuchenden zurückführt, sind es in Rheinland-Pfalz nicht einmal ein Viertel.

Was wir wollen:

Wir haben ein einheitlich geltendes Asylrecht in Deutschland und gerade kein unterschiedliches Recht in den Bundesländern. Und deswegen muss auch das gleiche Recht für alle entsprechend angewendet werden. Wenn die Bundesregierung und auch die internationale Organisation für Migration der Auffassung sind, dass gewisse Gebiete in Afghanistan sicher sind und Abschiebungen dorthin vorgenommen werden können, muss sich auch die Abschiebepraxis in Rheinland-Pfalz an dieser Bewertung ausrichten. Zudem müssen alle ministeriellen Schreiben der Landesregierung an die Ausländerämter überarbeitet werden, die den gesetzlichen Rahmen so interpretieren, dass Abschiebungen konsequent zu vermeiden sind.

Insgesamt liegen zwei Punkte im Argen: Erstens: Die aktuelle Rechtslage verhindert, dass die Mehrzahl der abgelehnte Asylsuchenden zurückgeführt werden können. Zweitens: Die Rechtslage offenbart so viel Spielraum, dass SPD und Grüne - dort wo sie in Verantwortung sind - Abschiebungen systematisch verhindern. Diese Rechtslage muss sich ändern, die SPD ihre Blockadehaltung aufgeben. Es ist nicht akzeptabel, dass weiterhin von der mangelnden Umsetzung des Asylrechts diejenigen profitieren, die ihre Pässe vernichten, ihre Identität verschleiern, Straftaten begehen oder gar zu Terroristen werden, wie im Fall Amri.

5. Rückführungszentren schaffen – Abschiebungen zentralisieren

Die Ausländerämter der Kreise und kreisfreien Städte sind in Rheinland-Pfalz bisher für die Rückführung von Asylsuchenden zuständig. In vielen Fällen kommen hier jedoch über das gesamte Jahr gesehen zu wenige Fallzahlen zusammen, sodass sich keine „Verwaltungsroutine“ einstellen kann, die die Verfahren beschleunigt. Zudem verursachen gescheiterte Abschiebungen hohe Kosten, da die Kreise nicht in Sammelrückführungen planen können. Das führt zu weiteren finanziellen Belastungen für die ohnehin schon hoch verschuldeten Kommunen in Rheinland-Pfalz. Die Landesregierung lässt die Kommunen seit vielen Jahren finanziell im Stich, und bürdet gleichzeitig weitere Aufgaben auf.

Was wir wollen:

Die Rückführung muss zentralisiert werden, damit die Ausreisen schnell erfolgen können. Die höheren Fallzahlen lassen standardisierte Verfahren zu und vereinfachen die Planungen der Rückführungen. In den Rückführungszentren sollten auch die Verwaltungsgerichte und eine Kontaktstelle der Polizei untergebracht werden, um die Verfahren zu beschleunigen.

6. Der Maghreb ist sicher – Liste der sicheren Herkunftsstaaten erweitern

Die Ausweisung der Westbalkanstaaten als sichere Herkunftsstaaten hat eine rasche Fallenentscheidung und Rückführung ermöglicht. Als direkte Konsequenz sind die Zuzugszahlen aus diesen Ländern drastisch zurückgegangen. Auch Asylsuchende aus den nordafrikanischen Staaten Algerien, Tunesien und Marokko haben so gut wie keine Aussicht auf Asyl. In 2015 lagen die Anerkennungsquoten bei 0 Prozent für Tunesien, unter 1 Prozent für Algerien und etwa 2,3 Prozent für Marokko. Im ersten Quartal 2016 waren die Anerkennungsquoten zum Teil noch niedriger.1 Daher sollten auch diese Staaten als sichere Herkunftsländern ausgewiesen werden. Dies würde die Bearbeitungszeiten und die Rückführung deutlich beschleunigen. Denn mit der Einstufung als sicheres Herkunftsland stellt das Gesetz die Vermutung auf, dass bei einem Asylbewerber aus den aufgeführten Ländern kein Asylgrundes besteht, sofern nicht besondere Umstände vorliegen, die eine anderen Bewertung rechtfertigen. Für schwere Einzelfälle bleibt somit die Einzelprüfung erhalten.

Was wir wollen:

Sowohl die rot-grün geführte Landesregierung als auch die jetzige Ampel-Regierung haben eine Ausweitung der sicheren Herkunftsstaaten auf Algerien, Tunesien und Marokko im Bundesrat bislang nicht unterstützt. Eine endgültige Entscheidung des Bundesrates zu einem diesbezüglich vom Bundestag beschlossenen Gesetz steht noch aus. Die Landesregierung muss ihren Widerstand gegen die Ausweisung der drei genannten afrikanischen Staaten als sichere Herkunftsländer aufgeben. Denn gerade aus dieser Migrationsgruppe kommen überproportional viele Straftäter und Gefährder. Daher sind an dieser Stelle rasche und konsequente Verfahren notwendig.