CDU Braubach und Landtagskandidat Andreas Birtel: Neues Bestattungsgesetz wirft viele offene Fragen auf

Für die Genehmigung der neuen Bestattungsformen ist die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) zuständig, die Nachfolgebehörde der früheren Bezirksregierung. Ein Formular zur Beantragung dieser Genehmigungen stand nach Angaben der Referenten lange Zeit nicht einmal auf der Internetseite der Behörde zur Verfügung. Auch zur Dauer möglicher Genehmigungsverfahren gebe es bislang keine belastbaren Aussagen.
Als besonders problematisch wurde die gesetzliche Voraussetzung einer sogenannten Totenfürsorgeverfügung bewertet. Nur wenn eine solche Erklärung zu Lebzeiten vorliegt, können bestimmte neue Bestattungsformen umgesetzt werden. Liegt sie nicht vor, entfällt beispielsweise die Möglichkeit, die Asche auf einem Privatgrundstück zu verstreuen oder eine Urne mit nach Hause zu nehmen oder im einem der Flüsse zu bestatten. „Gerade bei versterbenden Kindern ist die neue Regelung kaum praktikabel“, so Ruth Fischer. „Eine Totenfürsorgeverfügung kann von ihnen nicht erstellt werden, und die Eltern dürfen sie im Nachhinein auch nicht abgeben.“
Auch bei den technischen Anforderungen bestehen derzeit noch offene Punkte wie Edwin Klingelhöfer berichtet. So verlangt das Gesetz bei Flussbestattungen eine Urne, die sofort untergeht und sich zugleich rasch vollständig zersetzt. Nach Angaben der Bestatter existieren solche Urnen bislang jedoch noch nicht auf dem Markt. CDU-Landtagskandidat Andreas Birtel zog am Ende der Veranstaltung ein klares Fazit: „Das Gesetz des Landes enthält sinnvolle Ansätze und eröffnet neue Möglichkeiten. Entscheidend ist jetzt aber, dass das Land schnell für klare und praktikable Regelungen sorgt. Bisher ist das leider nicht der Fall. Gut gemeint ist eben noch lange nicht gut gemacht.“ Die anschließende Diskussion zeigte das große Interesse der Bürgerinnen und Bürger an dem Thema. Zugleich wurde deutlich, dass bei der Umsetzung des neuen Bestattungsrechts weiterhin erheblicher Klärungsbedarf besteht.

