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CDU Kreisvorstand zu Besuch im Weingut Fetz in Dörscheid

Gute und zukunftsweisende Gespräche zu weinbaupolitischen Themen geführt
Der erweiterte CDU Kreisvorstand Rhein Lahn war jüngst zu Besuch beim Weingut & Destillerie Fetz in Dörscheid. Neben dem CDU Kreisvorsitzenden Matthias Lammert, MdL und seinen beiden Stellvertretern Bürgermeister Jens Güllering (Verbandsgemeinde Nastätten) und Stefan Merz waren ebenfalls CDU Landtagskandidat Dennis Maxeiner (Vorsitzender CDU Loreley) und der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Loreley Werner Groß mit dabei.
KV Weingut Fetz
von links:  Mitglieder des CDU Kreisvorstandes vor romantischer Kulisse mit dem CDU Landtagskandidaten Dennis Maxeiner, Weinbaupräsident Heinz-Uwe Fetz, Matthias Lammert, MdL, Bürgermeister Jens Güllering (VG Nastätten) und Bürgermeister Werner Groß (VG Loreley).

Im Rahmen einer kurzweiligen Weinprobe wurde über aktuelle weinbau- und vermarktungspolitische Fragen bzw. Erkenntnisse im Weinbau für das Mittelrheintal beraten und diskutiert. Der Präsident des Weinbauverbandes Mittelrhein Heinz-Uwe Fetz erläutere den Mitgliedern der CDU Rhein-Lahn ausführlich sein Betriebs- und Vermarktungskonzept.  und auch seine aktuellen Überlegungen zur so genannten Mittelrhein Riesling Charta (MRC). Die Charta Rieslinge zeichnen sich durch eine streng geregelte Erzeugung aus, vom Rebschnitt über die Erne bis letztendlich zur Abfüllung bleibt alles in der Hand des Winzers. Ausschließlich auf dem Gebiet des Mittelrheins gelegene Betriebe sind zur Erzeugung berechtigt. Absoluter Höhepunkt der Charta sind drei Profilweine namens Handstreich (filigran-feinfruchtig), Felsenspiel (ausgewogen) und Meisterstück (vollmundig). 

Abschließend waren sich die Mitglieder, allen voran Landtagsabgeordneter Matthias Lammert und Landtagskandidat Dennis Maxeiner einig, dass der Weinbau im schönen Mittelrheintal weiterhin gefördert werden muss. Insbesondere der über viele Jahrhunderte entstandene Weinbau im Mittelrhein muss ausgebaut und gestärkt werden. Hierzu bedarf es auch der politischen und gesetzlichen Begleitung der Weinbaubetriebe und es darf nicht zu einer weiteren gesetzlichen Einengung der Betriebe, insbesondere bei der Schaffung von so genannten Ausgleichsflächen, kommen.